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Die Rechtsschutz Versicherung bietet verschiedene Tarife für Privat Personen aber auch für selbständige Personen an.
Der Privatrechtsschutz für Selbständige oder Nichtselbständige Personen versichert folgenden Personenkreis:
Im Rechtsschutz Familientarif:
Bei dieser Rechtsschutzvariante ist die gesamte Familie versichert .... dass heißt Ehepartner bzw. Lebenspartner die unverheirateten Kinder oder auch Adoptivkinder sind beitragsfrei mitversichert.
Kinder können in der elterlichen Rechtsschutz solange versichert bleiben, wie Sie im Haushalt der Eltern wohnen. Die Kinder dürfen nicht verheiratet sein und noch nicht die Erstausbildung beendet haben. Spätestens ab dem Alter 25 bzw. 30 Jahren müssen sich Ihre Kinder selber versichern. Das gleiche gilt für Adoptivkinder.
Der Rechtsschutz für Singles
versichert ist hier ausschließlich der Versicherungsnehmer. Lebenspartner sind aus diesem Vertrag ausgeschlossen. Sollte Sie mit jemanden zusammen wohnen so müssen Sie den Rechtsschutz für die Familie abschließlich. Somit ist dann Ihr Lebenspartner mitversichert
Es gibt auch Rechtsschutz Tarife für Singles, die es ermöglichen auch Alleinerziehende mit Kinder zu versichern. Wie zum Beispiel die DEURAG Rechtsschutz oder unser Makler24 Premium Tarif für Singles.
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