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Die Vermieterrechtsschutz schützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihren Mieter. Dieses können vermietete Wohnneinheiten sein oder auch gewerblich vermietete Objekte. Die Vermieterrechtsschutz übernimmt den Versicherungsschutz für alle Objekte, die Sie bei Antragsstellung mit angegeben haben. Das heißt alle vermieteten Wohneinheiten oder Objekte müssen bei Antragsstellung mit aufgeführt werden.
Also Sie sind als Vermieter für das im Antrag bzw. im Versicherungsschein erwähnte Objekt versichert.
Bei den meisten Vermieter Rechtsschutzversicherungen wird der Beitrag pro Wohneinheit bzw. Gewerbeeinheit und dem Bruttojahresmietwert berechnet. Um ein Angebot von Versicherungen zu erhalten benötigen Sie immer diese beiden Angaben. Es gibt aber auch Vermieterrechtsschutzversicherungen die einfach nur nach Objektanzahl den Beitrag berechnen.

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