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Sofortabschluss

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Sie müssen den Schaden unverzüglich Ihrer Hausratversicherung melden. Entweder fordern Sie eine Schadenanzeige an und reichen den Schaden schriftlich ein oder Sie nutzen die Schadenhotlines der Versicherungsgesellschaften. Die Mitarbeiter teilen Ihnen dann alle weiteren Maßnahmen mit
Die Schadenhotlines finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Sollten Sie den Schaden schriftlich bei der Gesellschaft einreichen, so sollten Sie auf jeden Fall Fotos von den beschädigten Sachen bzw. Gegenständen machen. Wenn Sie noch vorhandene Rechnungen der beschädigten Sachen haben oder bereits ein Kostenvoranschlag erstellt worden ist, reichen Sie diesen auch mit ein.
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