Wenn Sie einen Schaden bei der Gebäudeversicherung haben, so ist dieser unverzüglich und spätestens innerhalb von 1 Wochen den Gebäudeversicherer zu melden.
Sie haben hier folgende Möglichkeit.
- Telefonische Schadenmeldung
- schriftliche Schadenmeldung
Die telefonische Schadenmeldung ist bei der Gebäudeversicherung empfehlenswert, da sofort der Schaden von einem Mitarbeiter der Schadenabteilung aufgenommen wird und Ihnen die weitere Vorgehensweise mitgeteilt wird. Die Schadenhotline der Gebäudeversicherungen finden Sie in Ihrer Versicherungspolice.
Bei der schriflichen Schadenmeldung dauert die Aufnahme länger.
- Machen Sie immer Fotos (Beweise) vonden beschädigten Sachen.
- Bei einem größeren Schaden; bei den meisten Gebäudeversicherungen der über 2500,-- Euro liegt schicken die Versicherungen meistenteils einen Gutachter bzw. Sachverständigen vor Ort, der genau die Kosten des Schadens überprüft.
- Sie dazu verpflichtet alles erdenkliche zu tun um den entstanden Schaden so gering wie möglich zu halten.
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Gebäudeversicherung Vergleich
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