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Sofortabschluss
Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige

Verkehrsrechtsschutz für Selbständige

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Sie haben bei einem angehenden Rechtsstreit zwei Möglichkeiten.
Die erste Variante:
In Ihrem Versicherungsschein finden Sie die zuständige Telefonnummer der Schadenhotline zur Verkehrsrechtsschutz. Rufen Sie diese Hotline an, informieren Sie diese über den Rechtsfall. Die Mitarbeiter werden Ihnen mitteilen ob in diesem Fall Versicherungsschutz besteht oder nicht. Des Weiteren haben die Mitarbeiter die Möglichkeit Ihnen einen Fachanwalt in Ihrer Näche zu nennen. Dieses sind meistenteils sehr kompetente Rechtsanwälte, die bereits mehrer Fälle in bestimmten Rechtsschutzbereichen sehr gut vertreten haben.
Die zweite Variante:
- gehen Sie direkt zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Sie können hier den Rechtsanwalt von dem Streitfall berichten und dieser wird für Sie Deckungsschutz bzw. Versicherungsschutz bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung einholen.
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