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Folgende Grund Leistungen beinhaltet die private Unfallversicherung:
1. Die Invaliditätssumme
Sie sollten bei der Invaliditätssumme mindestens 50.000 Euro wählen damit Sie im Ernstfall eine ausreichende finanzielle Absicherung haben. Die volle Invaliditätssumme wird nur fällig wenn auch eine Vollinvalidität besteht. Bei Teilinvalidität z.B. wenn Sie eine Hand verlieren bekommen Sie nur eine Teilsumme ausgezahlt !
2. Progression
Durch eine Progression erhöht sich die abgeschlossene Invaliditätsleistung meistens ab einem Invaliditätsgrad von 26% überproportional. So erhalten Sie z.B. bei einer gewählten Invaliditätsssumme bei der Unfallversicherung von 50.000 Euro bei Wahl einer Progression von 350% 175.000 Euro bei Vollinvalidität.
3. Todesfallsumme
Bei Tod durch Unfall erhalten Sie hier die vereinbarte Todesfallsumme des Unfallopfers. Diese Summe ist als finanzielle Unterstützung für Ihre Hinterbliebenen gedacht.
4. Unfallrente
Bei der Unfallversicherung haben Sie die Wahl auch eine Unfallrente mit hinzuzufügen. Diese wird je nach Gesellschaft ab einem Invaliditätsgrad von 50% bzw. von 20% fällig. Die Unfallrente ist eine sehr sinnvolle Erweiterung gerade dann wenn aufgrund eines Unfalls die Person pflegebedürftig geworden ist.
5. kosmetische Operationen
kosmetische Operationen sind bei den meisten Unfallversicherungen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro mitversichert. Jedoch sollte Sie in diesem Bereich sich höher versichern, denn wenn Sie z.B. Opfer aufgrund eines Brandes werden und Körperteile dadurch entstellt werden, sind die Kosten für kosmetische Operationen weitaus höher.
6. Bergungskosten
Oftmals sind bei den Unfallversicherungen Bergungskosten in Höhe von 2.500,00 Euro beitragsfrei mitversichert. Die Bergungskosten ist ein relevantes Thema wenn Sie z.B. im Urlaub bzw. Skiurlaub einen Unfall erleiden und mit einem Rettungshubschrauber geborgen werden müssen. Unter Bergungskosten versteht man Suchaktionen von Unfallopfern, die Unterbringung in das nächste Krankenhaus aber auch notwendige Kosten für den Heimtransport.
7. Übergangsleistung
Eine Übergangsleistung in der Unfallversicherung leistet nach 6 Monaten wenn Sie diese vereinbart haben.
Beispiel: Aufgrund eines Unfalls liegen Sie seit 6 Monaten im Krankenhaus. Die Übergangsleistung wird jetzt nach Ablauf von 6 Monaten in voller abgeschlossener Höhe fällig.
8. Krankenhaustagegeld
Wenn Sie durch einen Unfall im Krankenhaus verweilen müssen bezahlt Ihnen hier die Unfall Versicherung das vereinbarte Unfall Tagegeld.
9. Krankentagegeld
wird dann gezahlt wenn Sie unfallbedingt von einem Arzt krank geschrieben worden sind. Dieses gilt allerdings nur, wenn Sie das Unfallkrankentagegeld auch abgeschlossen haben. Empfehlenswert ist die Absicherung bei Selbständigen, wenn sie keine krankheitsbedingte Tagegeldversicherung abgeschlossen haben.
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