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Auch die Öltankhaftpflicht bzw. die Gewässerschadenhaftpflicht leistet nicht überall. Das kann übrigens aus Kostengründen keine Haftpflichtversicherung.
Vorsätzlich herbei geführte Haftpflichtschäden werden nicht von der Öltankhaftpflicht übernommen. (zum Beispiel wenn Sie mit voller Absicht das Grundwasser verseuchen)
Wenn Sie selber einen Schaden erlitten haben, so wird dieser ebenfalls nicht von der Gewässerschadenhaftpflicht bezahlt. Haftpflichtansprüche gegenüber einen selber sind grundsätzlich bei allen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich
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