Wie in allen anderen Versicherungssparten kann eine Gesellschaft nicht für alle Haftpflichtschäden aufkommen.
Dennoch sind die Leistungen die bereits von der privaten Haftpflicht Versicherung angeboten werden enorm.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Schäden die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
- Selbst erlittene Schäden
- Schäden von Angehörigen die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben oder von mitversicherten Personen
- Schäden die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen waren bislang auch der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Jedoch gibt es mittlerweile Haftpflichtversicherer, die dieses Risiko unter bestimmten Umständen z.B. mit einer Selbstbeteiligung versichern.
- ........so auch bei Gefälligkeitsarbeiten bzw. Gefälligkeitsschäden. Einige Haftpflichtversicherer übernehmen mittlerweile auch hier das Kostenrisiko.
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