Ein Ausschluss von der privaten Unfallversicherung besteht,
· wenn Sie unter Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Trunkenheit,
Schlaganfällen, epileptischen oder anderen Krampfanfällen leiden,
die den ganzen Körper ergreifen, es sei denn, sie sind auf einen Unfall
zurückzuführen,
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wenn Sie eine Straftat vorsätzlich ausführen oder dies zumindest
versuchen,
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bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen,
· bei inneren Unruhen, wenn Sie als Versicherter auf der Seite der Unruhestifter
waren,
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wenn Sie Luftfahrzeuge als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer)
mit und ohne Motor benutzen,
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wenn Sie eine mit Luftfahrzeugen verbundene berufliche Tätigkeit ausüben
(z.B. Fotograf, der Luftaufnahmen macht),
· wenn Sie aktiv an einer Rennveranstaltung mit Motorfahrzeugen teilnehmen,
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bei Schäden durch Kernenergie,
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bei Gesundheitsschäden durch Strahlen, außer sie sind durch einen
Unfall verursacht,
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bei Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die Sie als Versicherter selbst vornehmen
oder vornehmen lassen,
· bei Infektionen, sofern diese nicht durch einen Unfall verursacht wurden,
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bei geringfügigen Haut- oder Schleimhautverletzungen,
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Vergiftungen (nicht Verätzungen) durch Einnahme fester oder flüssiger
Stoffe durch den Schlund,
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Bauch- und Unterleibsbrüche,
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Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen an inneren Organen, sofern
diese nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind,
·
krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen.