Ausschlüsse

Ein Ausschluss von der privaten Unfallversicherung besteht,

· wenn Sie unter Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Trunkenheit, Schlaganfällen, epileptischen oder anderen Krampfanfällen leiden, die den ganzen Körper ergreifen, es sei denn, sie sind auf einen Unfall zurückzuführen,
· wenn Sie eine Straftat vorsätzlich ausführen oder dies zumindest versuchen,
· bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen,
· bei inneren Unruhen, wenn Sie als Versicherter auf der Seite der Unruhestifter waren,
· wenn Sie Luftfahrzeuge als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer) mit und ohne Motor benutzen,
· wenn Sie eine mit Luftfahrzeugen verbundene berufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Fotograf, der Luftaufnahmen macht),
· wenn Sie aktiv an einer Rennveranstaltung mit Motorfahrzeugen teilnehmen,
· bei Schäden durch Kernenergie,
· bei Gesundheitsschäden durch Strahlen, außer sie sind durch einen Unfall verursacht,
· bei Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die Sie als Versicherter selbst vornehmen oder vornehmen lassen,
· bei Infektionen, sofern diese nicht durch einen Unfall verursacht wurden,
· bei geringfügigen Haut- oder Schleimhautverletzungen,
· Vergiftungen (nicht Verätzungen) durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund,
· Bauch- und Unterleibsbrüche,
· Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen an inneren Organen, sofern diese nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind,
· krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen.