Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Diese Definition
enthält die fünf
Merkmale des Unfallbegriffes:
·
plötzlich
·
von außen
· unfreiwillig
·
Gesundheitsschädigung
· Ereignis
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne
der AUB vor.