Unfallbegriff

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.

Diese Definition enthält die fünf Merkmale des Unfallbegriffes:
· plötzlich
· von außen
· unfreiwillig
· Gesundheitsschädigung
· Ereignis

Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der AUB vor.