Das Ziel von Rehabilitationsmaßnahmen ist die Wiedereingliederung von Verunfallten in den Berufsalltag. Folgende medizinische Leistungen stehen zur Verfügung und werden von der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) getragen:
Ärztliche und zahnärztliche
Behandlung
· Arznei und Verbandmittel
·
Heilmittel einschließlich Krankengymnastik, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie
·
Ausstattung mit künstlichen Körperteilen, orthopädischen und
anderen Hilfsmitteln einschließlich der notwendigen Änderung, Instandsetzung
und Ersatzbeschaffung, sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel
· Belastungserprobung und Arbeitstherapie
·
Gewährung von Pflege
Soweit
erforderlich, wird die Heilbehandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einem
Krankenhaus oder
in einer Kur- oder
Spezialeinrichtung gewährt.
Heilbehandlung wird auch dann gewährt, wenn für die Gefahr besteht,
dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert.