Luftfahrtunfallversicherung

Wegen des erhöhten Risikos kann der Versicherungsschutz nur über eine der folgenden Versicherungen erfolgen:

den Deutschen Luftpool (DLP-Rückversicherungsgemeinschaft) für Flugzeugpersonal, Fallschirmspringer, Drachenflieger etc. die namentliche Luftfahrt-Unfallversicherung für Luftfahrzeugführer, Begleiter oder Fluggast
die obligatorische Passagier-Unfallversicherung (OPUV), die Luftfahrtunternehmen für Fluggäste abschließen müssen.