Wegen des erhöhten Risikos kann der Versicherungsschutz nur über eine der folgenden Versicherungen erfolgen:
den Deutschen
Luftpool (DLP-Rückversicherungsgemeinschaft) für Flugzeugpersonal,
Fallschirmspringer, Drachenflieger etc. die namentliche Luftfahrt-Unfallversicherung
für Luftfahrzeugführer, Begleiter oder Fluggast
die obligatorische Passagier-Unfallversicherung (OPUV), die Luftfahrtunternehmen
für Fluggäste abschließen müssen.