Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

Die Gesetzliche Unfallversicherung hat folgende Aufgabengebiete:

· Prävention (Verhütung von Arbeitsunfällen und erste Hilfe)
· Rehabilitation (Leistungen zur Rehabilitation der Unfallverletzten)
· Entschädigung (Entschädigung durch Geldleistungen)

Wenn Sie in einem Arbeits-, Ausbildungs-, oder Dienstverhältnis stehen, sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch Kinder und Jugendliche bei Aus- und Fortbildung. Beachten Sie aber, dass Sie in der GUV nur bei Arbeits- und Wegeunfällen, nicht aber bei Unfällen in der Freizeit versichert sind.