Die Gesetzliche Unfallversicherung hat folgende Aufgabengebiete:
· Prävention (Verhütung von Arbeitsunfällen
und erste Hilfe)
· Rehabilitation (Leistungen zur Rehabilitation der Unfallverletzten)
·
Entschädigung (Entschädigung durch Geldleistungen)
Wenn Sie
in einem Arbeits-, Ausbildungs-, oder Dienstverhältnis stehen,
sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch Kinder
und Jugendliche bei Aus- und Fortbildung. Beachten Sie aber, dass Sie in der
GUV nur bei Arbeits- und Wegeunfällen, nicht aber bei Unfällen in
der Freizeit versichert sind.