Die Zurechnungszeit
ist die Zeit, die bei einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit,
bei einer Hinterbliebenenrente oder bei einer Erziehungsrente hinzugerechnet
wird,
wenn der Versicherungsfall vorzeitig eintritt.
Die Zurechnungszeit hat sozialen Charakter. Denn sie stellt sicher, dass
ein junger Versicherter beim Eintritt des Versicherungsfalls (z.B. Erwerbsunfähigkeit)
nicht nur eine Kleinstrente erhält, weil er auf Grund seines niedrigen
Alters noch nicht lange Beiträge einzahlen konnte.
Was hinzugerechnet wird:
- Die Zeit vom Eintritt der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise des Todes bis zum 55. Lebensjahr des Versicherten in vollem Umfang und
- die darüber hinausgehende Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu einem Drittel der bereits zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten.
Die Bewertung
der Zurechnungszeit richtet sich nach den Durchschnittswerten aus den Zeiten,
die vor dem Eintritt
des Versicherungsfalles zurückgelegt
worden sind. Der Versicherte oder Hinterbliebene wird dadurch bei der Berechnung
der Rente so gestellt, als ob bis zum 60. Lebensjahr Beiträge gezahlt
worden wären und der Rentenfall erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres
eingetreten wäre.