Beitragsgeminderte Zeiten sind Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten
als auch beitragsfreien Zeiten belegt sind. Neben den Beitragszeiten erhalten
auch beitragsgeminderte Zeiten Entgeltpunkte.
Maßgebend für die Bewertung der beitragsgeminderten Zeiten ist der
Durchschnitt der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen
Zeitraum (Gesamtleistungsbewertung). Zur Bewertung dieser Zeiten siehe "Gesamtleistungsbewertung".