Voraussetzung für den Anspruch auf eine Rente ist uner anderem, dass der Versicherte eine Mindestzeit lang der Versicherung angehört hat. Diesen Zeitraum nennt man Wartezeit. Je nach Rentenart sind unterschiedliche Wartezeiten zu erfüllen.
Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren:
- Regelaltersrente
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Renten wegen Todes
- Erziehungsrente
Wartezeit von 15 Jahren:
- Altersrente für Frauen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Wartezeit von 35 Jahren:
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige