Kinder
haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Vollwaisenrente, wenn der
verstorbene
Elternteil
die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt
hat und sie keinen Elternteil haben, der unterhaltspflichtig ist.
Der Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Er verlängert sich bis zum 27. Lebensjahr, wenn die Waise sich in der
Schul- oder Berufsausbildung befindet oder wegen Behinderung ihren Lebensunterhalt
nicht selbst bestreiten kann.