Vertrauensschutz

Die Ende 1996 beschlossene schnellere und stufenweise Anhebung der Altersgrenze ist mit Vertrauensschutzregelungen für die älteren Arbeitnehmer und Arbeitslosen realisiert worden. Das heißt, diese Personengruppen sind veon der Anhebung ausgenommen.
Im Detail: Nicht betroffen von der allgemein gültigen Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sind Versicherte, die bis zum 14. Februar 1941 geboren sind und am 14. Februar 1996 arbeitslos waren oder durch eine vor diesem Stichtag ausgesprochene Kündigung arbeitslos geworden sind.
Besonderheiten gelten für Beschäftigte in der Montanindustrie und auch für die Altersrente ab 60 für Frauen.