Die berufsständische Altersversorgung hat in den klassischen freien
Berufen der Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte etc. eine lange
Tradition. Berufsständische Versorgungswerke dienen der Versorgung der
Angehörigen kammerfähiger, d.h. in berufsständischen Kammern
organisierter selbstständiger Berufe. Sie bieten ihren Mitgliedern eine
eigenständige und im Vergleich zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
bessere Versorgung.