Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen (ähnlich dem Zugewinn-Ausgleich) im Falle der Scheidung aufgeteilt. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften oder Aussichten auf eine höhere Versorgung.