Beim Versorgungsausgleich
werden die während der Ehe erworbenen Renten-
und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen (ähnlich
dem Zugewinn-Ausgleich) im Falle der Scheidung aufgeteilt. Ausgleichspflichtig
ist der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften oder Aussichten auf
eine höhere Versorgung.