Alle rentenrechtlichen
Zeiten, die Sie, als in als in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherter,
zurücklegen, werden bei den Versicherungsanstalten in einem
Versicherungskonto gespeichert. Ihre im Versicherungskonto gespeicherten Daten
sind die Grundlage für die Durchführung der Versicherung sowie die
Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft.
Der Träger der Rentenversicherung unterrichtet die Versicherten regelmäßig über
die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Daten, die für die Feststellung
der Höhe einer Rentenanwartschaft erheblich sind (Versicherungsverlauf).
Hat der Versicherungsträger das Versicherungskonto geklärt oder hat
der Versicherte innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Versendung des Versicherungsverlaufs
seinem Inhalt nicht widersprochen, stellt der Versicherungsträger die
im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten,
die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest.