Verbraucherinformationen

Der Lebensversicherer ist verpflichtet, dem Antragsteller eine schriftliche Verbraucherinformation mit bestimmten Angaben auszuhändigen. Dazu gehören u.a.:
- Name, Anschrift, Rechtsform des Versicherers
- Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers
- Anschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Sektor Versicherungsaufsicht)
- Laufzeit des Vertrages
- Beitrag, Zahlungsweise