Der Lebensversicherer
ist verpflichtet, dem Antragsteller eine schriftliche Verbraucherinformation
mit bestimmten
Angaben auszuhändigen. Dazu gehören
u.a.:
- Name, Anschrift, Rechtsform des Versicherers
- Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers
- Anschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Sektor
Versicherungsaufsicht)
- Laufzeit des Vertrages
- Beitrag, Zahlungsweise