In der
gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden die Ausgaben eines Kalenderjahres
durch die Einnahmen des gleichen
Kalenderjahres und - soweit erforderlich -
durch Entnahmen aus der Schwankungsreserve gedeckt. Die bei den Versicherungsträgern
eingehenden Beiträge werden also unmittelbar für die Finanzierung
der Ausgaben - insbesondere der aktuell zu zahlenden Renten - verwendet. Sie
dienen nicht zur Kapitalbildung und somit zur Finanzierung zukünftiger
Rentenansprüche, wie es in der Privaten Rentenversicherung der Fall ist.