Altersvermögensgesetz (AVmG). Eine Übertragung des angesammelten
Kapitals aus einem Altersvorsorgevertrag (der so genannten "Riester-Rente")
auf einen Vertrag desselben Förderberechtigten ist jederzeit möglich.
Eine Übertragung auf den Vertrag einer anderen Person ist grundsätzlich
nicht möglich. Einzige Ausnahme: Ein Ehegatte verstirbt und das vorhandene
Kapital dessen Vertrages wird auf den Vertrag des noch lebenden Ehegatten übertragen.