Übertragung

Altersvermögensgesetz (AVmG). Eine Übertragung des angesammelten Kapitals aus einem Altersvorsorgevertrag (der so genannten "Riester-Rente") auf einen Vertrag desselben Förderberechtigten ist jederzeit möglich. Eine Übertragung auf den Vertrag einer anderen Person ist grundsätzlich nicht möglich. Einzige Ausnahme: Ein Ehegatte verstirbt und das vorhandene Kapital dessen Vertrages wird auf den Vertrag des noch lebenden Ehegatten übertragen.