Die Teilrente
ermöglicht Ihnen einen gleitenden Übergang
vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Bei reduzierter Arbeitszeit mit entsprechendem
Minderverdienst
kann ein Teil der Altersrente in Anspruch genommen werden, wobei bestimmte
Hinzuverdienstgrenzen zu beachten sind.
Teilrenten werden in Höhe eines Drittels, der Hälfte oder in Höhe
von zwei Dritteln der Vollrente geleistet. In welcher Höhe die Teilrente
gezahlt werden kann, hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab.
Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich nach der bisherigen persönlichen
Verdienstsituation. Im Lauf eines jeden Jahres seit Rentenbeginn kann zweimal
bis zum Doppelten der maßgebenden Grenze hinzuverdient werden.