Beiträge zu steuerlich begünstigten Vertragsformen können
in begrenztem Rahmen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Beiträge
gehören zu den so genannten "Vorsorgeaufwendungen". Besonders
Selbstständige und Beamte können dadurch erhebliche Steuervorteile
erzielen. Im Rahmen des Altersvermögensgesetzes (AVmG) kommt dem Sonderausgabenabzug
eine besondere Bedeutung zu.