Die Sterbewahrscheinlichkeit
gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bestimmten Alters im
entsprechenden
Lebensjahr sterben wird (einjährige
Sterbewahrscheinlichkeit). Sie gibt beispielsweise die Wahrscheinlichkeit wieder,
mit der eine 57-jährige Frau das Alter 58 nicht erreicht. Dieser Faktor
ist für die private Rentenversicherung von Bedeutung, weil berechnet werden
muss, welche Leistungen aus einer Kapitalsumme lebenslänglich gezahlt
werden kann.