Die Sozialversicherung
ist eine öffentlich-rechtliche Versicherung mit
sozialer Ausrichtung. Sie basiert auf dem Grundgedanken des Leistungs- und
Gegenleistungsprinzips (Stichwörter: Solidarprinzip, Generationenvertrag).
Sie stellt eine soziale Einrichtung zur allgemeinen Daseinsvorsorge dar und
unterscheidet sich damit wesentlich von privaten, karitativen oder berufsständischen
Vorsorgeeinrichtungen.
In der Sozialversicherung besteht bei vielen Bevölkerungsgruppen Versicherungspflicht.
Die laufenden Ausgaben werden im Umlageverfahren aus dem aktuellen Beitragsaufkommen
bestritten. Das heißt: die Beiträge der Arbeitnehmer werden umgehend
an die berechtigten Empfänger, z. B. Rentner, ausgezahlt.
Die Sozialversicherung umfasst heute die Zweige Kranken-, Unfall-, Renten,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.