Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Versicherung mit sozialer Ausrichtung. Sie basiert auf dem Grundgedanken des Leistungs- und Gegenleistungsprinzips (Stichwörter: Solidarprinzip, Generationenvertrag). Sie stellt eine soziale Einrichtung zur allgemeinen Daseinsvorsorge dar und unterscheidet sich damit wesentlich von privaten, karitativen oder berufsständischen Vorsorgeeinrichtungen.
In der Sozialversicherung besteht bei vielen Bevölkerungsgruppen Versicherungspflicht. Die laufenden Ausgaben werden im Umlageverfahren aus dem aktuellen Beitragsaufkommen bestritten. Das heißt: die Beiträge der Arbeitnehmer werden umgehend an die berechtigten Empfänger, z. B. Rentner, ausgezahlt.
Die Sozialversicherung umfasst heute die Zweige Kranken-, Unfall-, Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.