Prinzip
der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem die wechselseitige Verbundenheit
der Versicherten
zum Ausdruck kommen
soll. Es besagt, dass sich die Beiträge,
die der Versicherte für seinen Krankenversicherungsschutz zu entrichten
hat, nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zu richten haben. Die
Beiträge werden nach einem Prozentsatz des Bruttoeinkommens bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze
bemessen. Das Leistungsspektrum ist für alle gleich.