Die Schwankungsreserve
setzt sich zusammen aus Betriebsmitteln und Rücklagen.
Die Träger der Rentenversicherung müssen zur Bestreitung ihrer laufenden
Ausgaben sowie zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen kurzfristig
verfügbare Betriebsmittel bereithalten.
Außerdem haben sie eine Rücklage zu bilden, für den Fall, dass
Einnahme- und Ausgabeschwankungen nicht mehr durch Betriebsmittel ausgeglichen
werden können.