Zeiten
wegen Schwangerschaft / Mutterschaft während der Schutzfristen
nach dem Mutterschutzgesetz sind Anrechnungszeiten, wenn dadurch eine versicherungspflichtige
Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit unterbrochen wurde.
Die Schutzfristen umfassen grundsätzlich einen Zeitraum von sechs Wochen
vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind
12 Wochen nach der Geburt zu berücksichtigen.