Zeiten
der Schulausbildung sowie des Fach- und Hochschulbesuchs nach Vollendung
des 17. Lebensjahres
werden
mit einer Dauer von insgesamt höchstens drei
Jahren als Anrechnungszeit bei der Rente berücksichtigt. Ein Abschluss
ist nicht erforderlich.
Der Wert dieser Anrechnungszeit ist auf 75% des individuellen Gesamtleistungswertes,
höchstens jedoch auf 0,75 Entgeltpunkte/Jahr (oder: 0,0625 pro Monat)
begrenzt.