Private
Rentenversicherung. Durch den Rücktritt wird ein wirksam zu
Stande gekommener Vertrag durch einseitige Erklärung rückgängig
gemacht. Haben Sie, als Versicherungsnehmer (VN) bei Antragstellung sämtliche
allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) erhalten, so haben Sie ab Erhalt
der Verbraucherinformationen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Wurde
der Antragsteller nicht über das Rücktrittsrecht belehrt, hat aber
alle Unterlagen rechtzeitig erhalten, so gilt ein 1-monatiges Rücktrittsrecht
ab Zahlung des ersten Beitrags.