Private
Rentenversicherung: Ein Teil der an Sie, als Versicherungsnehmer, zurückgeführten Gewinnanteile wird zurückgestellt und mit einer
Verzögerung von etwa 2 Jahren gutgeschrieben. So kann der Versicherer
trotz schwankender Überschüsse eine relativ gleichmäßige Überschussbeteiligung
gewährleisten (Puffer-Funktion). Die bei Vertragsablauf zurückgestellten
Beträge werden Ihnen als Schlussüberschuss ausgezahlt.