Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird nicht von privaten Unternehmen, sondern von Körperschaften des öffentlichen Rechts durchgeführt.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
- die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA),
- die Landesversicherungsanstalten (LVA),
- die Bundesbahn-Versicherungsanstalt,
- die Seekasse und
- die Bundesknappschaft.
Die BfA
ist zuständig für die Rentenversicherung der Angestellten
und betreut diese im gesamten Bundesgebiet. Die LVA`s sind zuständig für
die Rentenversicherung der Arbeiter und regional gegliedert. Die Bundesknappschaft
ist zuständig für die Rentenversicherung der in bergmännischen
Betrieben beschäftigten Versicherten und betreut ihre Versicherten im
gesamten Bundesgebiet. Die Bundesbahn-Versicherungsanstalt ist zuständig
für Arbeiter der Bahn AG und die Seekasse für die in der Seefahrt
(Seeschifffahrt und Seefischerei) beschäftigten Arbeiter.
Dachverband der Rentenversicherungsträger ist der "Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger" (VDR) in Frankfurt/a.M.