Bei Abschluss
einer privaten Rentenversicherung kann durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit
sichergestellt
werden, dass
die Rente unabhängig vom
Tod des Versicherten mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit gezahlt wird.
Es ist auch möglich, dass sich ein Erbe die noch innerhalb der Rentengarantiezeit
ausstehenden Zahlungen durch eine Kapitalabfindung abgelten lässt.