Private
Rentenversicherung, Grundschema: Der Versicherte zahlt über
einen festgelegten Zeitraum Beiträge (Aufschubzeit). Danach setzt entweder
die Rentenzahlung ein oder der Versicherte wählt die Kapitalabfindung
(falls diese Möglichkeit vertraglich eingeräumt wird).
Das heißt, die Rentenzahlung wird so lange aufgeschoben, wie die Beiträge
gezahlt werden.