Zeiten,
in denen ein Versicherter Leistungen zur Rehabilitation erhält,
sind Anrechnungszeiten, sofern der Versicherte während dieser Zeiten keine
Leistungen von einem Sozialversicherungsträger (z.B. Krankengeld oder Übergangsgeld)
bezieht.
Leistungen zur Rehabilitation umfassen im Wesentlichen medizinische und berufsfördernde
Leistungen. Ziel der Rehabilitationsmaßnahmen ist es, die Erwerbsfähigkeit
Kranker oder Behinderter wiederherzustellen oder zumindest wesentlich zu verbessern.