Pflichtversicherte
Selbstständige können, ohne einen Einkommensnachweis
führen zu müssso genanntenenannten Regelbeitrag an die gesetzliche
Rentenversicherung (GRV) zahlen. Der Regelbeitrag errechnet sich gemäß aktuellem
Beitragssatz aus einem Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße.
Seit dem 01.01.2002 liegt der Regelbeitrag in den alten Bundesländern
bei 447,90 €, in den neuen Bundesländern bei 374,36 €.