Regelbeitrag

Pflichtversicherte Selbstständige können, ohne einen Einkommensnachweis führen zu müssso genanntenenannten Regelbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zahlen. Der Regelbeitrag errechnet sich gemäß aktuellem Beitragssatz aus einem Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße.
Seit dem 01.01.2002 liegt der Regelbeitrag in den alten Bundesländern bei 447,90 €, in den neuen Bundesländern bei 374,36 €.