Private
Rentenversicherung. Der Rechnungszins ist der bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags
zu
Grunde
gelegte Zinsfuß. Bei der Beitragskalkulation
geht der Versicherer davon aus, dass die Beitragsanteile, die für die
Kapitalanlage bestimmt sind, verzinslich angelegt werden. Die so erwirtschafteten
Beträge sind Bestandteil der Versicherungsleistung. Je höher der
Rechnungszins, desto geringer die Beiträge bei gleicher Leistung.
Der Höchstrechnungszinsfuß wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht
(BAFin) in Anlehnung an den Zinssatz von Staatsanleihen und unter Einhaltung
bestimmter Obergrenzen festgelegt und beträgt 3,5 Prozent (Stand: August
2001).