In der
gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind in erster Linie Arbeiter und Angestellte
pflichtversichert, also
Personen, die abhängig beschäftigt
sind. Darüber hinaus besteht auch für bestimmte Gruppen von Selbstständigen
Versicherungspflicht in der GRV.
In die Versicherungspficht einbezogen sind Selbstständige, die nach allgemeiner
Auffassung trotz Selbstständigkeit der sozialen Absicherung durch die
Rentenversicherung bedürfen.
Nicht pflichtversichert sind dagegen Selbstständige, die diesen Schutz
nicht benötigen, weil sie Zugang zu einer Versorgungseinrichtung ihrer
Berufsgruppe haben (berufsständische Versorgungswerke).
Pflichtversicherte Selbstständige sind z.B. Handwerker, die in der Handwerkerrolle
eingetragen sind, Künstler, Publizisten, Lehrer und Erzieher.