Die den
staatlichen Sozialversicherungen gehörende Pflegeversicherung
dient der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Sie
wurde am 1.1.1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt.
Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der
Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Hilfe und Unterstützung
angewiesen sind.
Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen bei häuslicher Pflege (seit
dem 1.4.1995) und bei stationärer Pflege (seit dem 1.7.1996). Träger
der sozialen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen angesiedelten
Pflegekassen.