Die gesetzliche
Pflegeversicherung (bei den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen angesiedelt)
kann um eine
private Pflegerentenversicherung ergänzt werden.
Diese Versicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung
abgeschlossen werden.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer
pflegebedürftig wird. In diesem Fall wird der Vertrag von der Beitragszahlung
befreit und abhängig von der Pflegestufe eine lebenslängliche Rente
gezahlt. Die Abstufung könnte wie folgt aussehen:
Pflegestufe I
40% der versicherten Rente
Pflegestufe II
70% der versicherten Rente
Pflegestufe III
100% der versicherten Rente