Die gesetzliche
Pflegeversicherung (bei den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen angesiedelt)
kann um eine
private Pflegerentenversicherung ergänzt werden.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer
pflegebedürftig wird. In diesem Fall wird abhängig von der Pflegestufe
eine lebenslängliche Rente gezahlt.
Bei der selbstständigen Pflegerentenversicherung lässt sich zusätzlich
eine Altersrente vereinbaren, die ab einem festgesetzten Alter die Pflegerente
ablöst. Daneben lässt sich auch eine Todesfallleistung einschließen,
die je nach Versicherer unterschiedlich gestaltet sein kann.
Eine Pflegerentenversicherung kann auch als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung
abgeschlossen werden, allerdings nicht mit den eben genannten Zusatzvereinbarungen.