Pflege, nicht erwerbsmäßig

Seit dem 1.4.1995 besteht für Personen, die eine nicht erwerbsmäßige Pflege ausüben, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
Das versicherte Arbeitsentgelt beträgt je nach Pflegeumfang und Pflegestufe zwischen 26,6667 % und 80 % der Bezugsgröße. Die Beiträge zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen allein und in voller Höhe.