Pauschalbeiträge

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber pauschal 10 % zur Krankenversicherung, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. 12 % zahlt der Arbeitgeber für diesen Personenkreis zur Rentenversicherung. Für privat Versicherte ist kein Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.