Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber
pauschal 10 % zur Krankenversicherung, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert ist. 12 % zahlt der Arbeitgeber für diesen
Personenkreis zur Rentenversicherung. Für privat Versicherte ist kein
Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.