Die Landesversicherungsanstalten
sind Träger der Rentenversicherung
der Arbeiter. Sie sind zuständig für Versicherte, die als Arbeiter
beschäftigt sind und nicht einer Sonderversicherungsanstalt angehören.
Verteilt auf das Bundesgebiet gibt es insgesamt 23 Landesversicherungsanstalten.
Zuständig für die Versicherung eines Arbeiters ist in der Regel die
LVA am Wohnsitz des Versicherten.