Lohnersatzleistungen
sind Leistungen der Sozialversicherungsträger (z.B.
Krankenkasse, Arbeitsamt). Zu den Leistungen zählen u.a. Krankengeld,
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe. Während des Bezugs von Lohnersatzleistungen
besteht Versicherungspflicht in der GRV.