Seit dem
1.04.2002 wird man als gesetzlich Krankenversicherter automatisch Mitglied
der Krankenversicherung
der Rentner (KVDR). Man kann sich jedoch von
der KVDR befreien lassen und freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse werden.
Unterschiede ergeben sich in der Beitragsberechnung. Als KVDR-Mitglied richtet
sich der zu zahlende Beitrag nur nach der Höhe der Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung und Betriebsrenten. Alle anderen Einnahmen bleiben unberücksichtigt.
Als freiwillig versicherter Rentner muss man auch von anderen Einnahmen (zum
Beispiel Mieterträgen) Beiträge abführen. Allerdings ist der
Beitragssatz geringer.