Selbstständige Künstler und Publizisten sind in der Rentenversicherung
der Angestellten pflichtversichert. Zuständig ist die Künstlersozialkasse
(KSK), die der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen verwaltungsmäßig
angegliedert ist.
Versicherungspflicht in der KSK besteht, wenn die künstlerische oder publizistische
Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt
wird und wenn im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit nicht mehr als ein
Arbeitnehmer beschäftigt wird.